Leitfaden digitaler Fahrtenschreiber (DTCO) – eh-systemhaus e.K.

Leitfaden digitaler Tachograf (DTCO)

Mit der EU-weiten Einführung des digitalen Tachographen (DTCO) ab 01.05.2006 sind alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht (Güterbeförderung) und Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als ab 9 Personen (Personenbeförderung) ausgelegt sind mit einem „digitalen Tachographen (DTCO)“ auszurüsten.

Dieser kurze Leitfaden listet die Pflichten für Unternehmer und Fahrer auf. Weiterhin zeigt er die benötigte Ausstattung auf:

Pflichten Unternehmer:
  • Daten der Fahrerkarte alle 28 Tage auslesen
  • Auf Verlangen Daten dem Fahrer aushändigen 
  • Daten aus Massenspeicher alle 90 Tage auslesen
  • Daten gegen Verlust und Beschädigung absichern
  • Ausdrucke aus dem DTCO wärme- und feuchtigkeitsgeschützt aufbewahren
  • Auswertung sowie lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten
  • Unterweisungspflicht bei Verstößen
  • Archivierungspflicht 1 Jahr für alle Daten
  • Auf Anforderung Übergabe der Daten an die Behörde 
  • Verlust der Unternehmenskarte muss nach spätestens 7 Tagen gemeldet werden
  • Defekt im Digitaltacho sofort durch autorisierte Werkstatt beheben lassen.
Pflichten Fahrpersonal:
  • Fahrzeuge mit DTCO dürfen nur mit Fahrerkarte betrieben werden
  • Korrekte Benutzung des DTCO
  • Bei Fahrten ohne Fahrerkarte (Diebstahl, Verlust) Ausdruck zu Beginn und am Ende jeder Fahrt 
  • Verlust der Fahrerkarte muss nach spätestens 7 Tagen gemeldet werden
  • Fahrerkarte muss zur Archivierung dem Unternehmer ausgehändigt werden
  • Mitführungspflicht Fahrunterlagen – 28 Tage
Was wird Benötigt: