FLEEFUHRPARK IM System | E-Rechnung – eh-systemhaus e.K.

E-Rechnung wird Pflicht

Ab 1. Januar 2025 muss hierzulande jeder Unternehmer E-Rechnungen im B2B-Geschäft verarbeiten können. Durch das Wachstumschancengesetz, wurde die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze (Umsätze zwischen Unternehmen) beschlossen. Auch der Bundesrat hat am 23. März 2024 zugestimmt. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die sogenannte Mehrwertsteuerlücke von rund 23 Milliarden Euro in Deutschland weitestgehend zu schließen.

Die Herausforderung

Die verpflichtende E-Rechnung wird zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt. Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, welche die europäische Norm EN 16931 erfüllt. Die bereits in der Praxis verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen dieser Norm.
 
Alle Unternehmen werden in der Pflicht sein: Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht. Der Begriff der elektronischen Rechnung wird durch §14 Absatz 1 UStG neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Absatz 1 Satz 3 UStG).
 

Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung: PDF-Rechnungen sind rein bildhafte Rechnungen. Sie entsprechen nicht der geforderten Norm, da diese keine strukturierten Daten enthalten und daher nicht automatisiert elektronisch weiterverarbeitet werden können. Das macht sie zu einer „sonstigen Rechnung“.

Quelle: datev.de

UNSERE LÖSUNG

Um diese Herausforderungen zu meistern und eine Lösung anzubieten, haben wir ein neues Modul für FLEETFUHPARK IM System entwickelt. Dieses Modul ermöglicht das direkte Erstellen von E-Rechnungen aus dem Faktura-Modul heraus. Grundlage hierfür sind die Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung, welche die geforderte europäische Norm EN 16931 erfüllen.

So funktioniert es: Die Erstellung der Rechnungen erfolgt für Sie wie bisher gewohnt. Die im Faktura-Modul erstellten Rechnungen können dann über das neue Modul „E-Rechnung“ einzeln, individuell ausgewählt oder gefiltert oder im Gesamten ausgegeben werden. Bei der Ausgabe haben Sie die Wahl: Sie können die reinen Rechnungsdaten als XML-Dateien ausgeben. Oder Sie können diese zusammengeführt mit einem PDF-Dokument (bildhafter Beleg) als hybride Dateien ausgeben.

Für die zusammengeführte Ausgabe mit einem PDF-Dokument verwendet das Modul „E-Rechnung“ einen neuen, leistungsfähigen Berichtsgenerator. Dieser ermöglicht zum einen das Erstellen von PDF-Dokumenten in aktuellen Standards wie zum Beispiel PDF/A für die Langzeitarchivierung digitaler Dokumente. Des Weiteren stehen mit diesem umfangreiche Anpassungs- und Individualisierungsmöglichkeiten der Berichte zur Verfügung.

IHRE VORTEILE

  • EU-konform gemäß EN 16931 – erfüllt die aktuell gültige Norm für die Verarbeitung von E-Rechnung (ZUGFeRD 2.x und XRechnung).
  • Zusammenführen von PDF und XML – ermöglicht das Zusammenführen eines bildhaften Belegs (PDF) mit den Rechnungsdaten (XML).
  • Leistungsfähiger Berichtsgenerator – unterstützt neue Standards wie PDF/A zur Langzeitarchivierung digitaler Belege. 
  • Werkstattrechnungen – erstellen Sie E-Rechnungen aus Ihren Werkstattrechnungen ohne weiteren Aufwand.
  • Tankabrechnungen – binden Sie Ihre eigene Betriebstankstelle (z.B. Leibold, Hectronic, Kienzle etc.) an und erstellen Sie E-Rechnungen.

Kontakt

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